Die allgemeinen und berufsbezogenen Unterrichtsfächer werden mit Ausnahme des Faches Sport drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisch)
Deutsch
Englisch
Französisch
Spanisch
Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftlich)
Politik und Wirtschaft (auch bilingual, englisch)
Geschichte (auch bilingual, englisch)
Religion/Ethik
Wirtschaftslehre (Fachrichtung Wirtschaft) (auch bilingual, englisch)
Gesundheitsökonomie (Fachrichtung Gesundheit)
Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch)
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
Rechnungswesen (Fachrichtung Wirtschaft)
Datenverarbeitung (Fachrichtung Wirtschaft)
Gesundheitslehre (Fachrichtung Gesundheit)
Wirtschaftslehre/Wirtschaftslehre bilingual (englisch) bzw. Gesundheitslehre ist - je nach Fachrichtung - für alle Schüler Leistungsfach. Als zweites Leistungsfach kann die Schülerin/der Schüler Deutsch, Englisch, Mathematik oder Biologie wählen. Die beiden Leistungsfächer sind zugleich Abiturprüfungsfächer. Daneben muss aus den übrigen Fächern noch ein 3., 4. und 5. Prüfungsfach gewählt werden.
Zweite Fremdsprache
Wer in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (6 bis 9 bei G8) durchgehend in einer 2. Fremdsprache unterrichtet wurde, ist mit dem Eintritt in die Einführungsphase nicht verpflichtet, am Unterricht einer 2. Fremdsprache teilzunehmen.
Schülerinnen und Schüler, die nur in den Jahrgangsstufen 9 und 10 (8 und 9 bei G8) in einer 2. Fremdsprache Unterricht hatten, können diese Sprache nach der Einführungsphase abwählen.
Schülerinnen und Schüler, die bisher noch keinen Unterricht in einer 2. Fremdsprache hatten, müssen eine 2. Fremdsprache bis zum Abitur belegen (Französisch oder Spanisch).