Hauptschulabschluss

Auszubildenden, die ohne Hauptschulabschluss die Ausbildung beginnen, erhalten einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss im Abschlusszeugnis der Berufsschule am Ende der Ausbildung zuerkannt. Voraussetzung dafür ist:
– mindestens der Nachweis des Abgangszeugnisses der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule.